Tierkörperverwertung

Sollte Ihr Tier verendet sein, ersuchen wir um Bekanntgabe am Gemeindeamt, zwecks Weiterleitung an die Tierkörperverwertung.

Sollten Sie ein totes Tier (Katze, Hase, Reh, etc.) im Gemeindegebiet finden so ersuchen wir um Bekanntgabe am Gemeindeamt.